Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, gleich ob Sie mehrere Tage nach der Geburt in der Klinik verbracht, das Krankenhaus wenige Stunden nach der Entbindung verlassen oder zu Hause entbunden haben.
Was kann Wochenbettbetreuung beinhalten ?
Bei der Mutter:
o Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
o Brustentzündungen
o Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
o Kontrolle der Wundheilung einer evtl. Naht (Dammschnitt, -riß, Kaiserschnittnaht)
o Wochenbettgymnastik
Beim Kind:
o Versorgung des Nabels, Anleitung zur Nabelpflege
o Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen (z.B. Trinkverhalten, Hautfarbe ect.)
o Anleitung zur Pflege des Babys
o Hilfe bei Blähungen
Beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung und alle weiteren Fragen, die sich im Zusammenleben mit dem Baby ergeben.Von der Krankenkasse werden bis zu 18 Besuche nach der Geburt innerhalb der ersten 8 Wochen und danach noch weitere Besuche bei Besonderheiten übernommen.
Wenn Sie eine Nachsorge wünschen, dann rufen Sie an.